20.12.2011, 11:43
Im Medienstaatsvertrag oder besser § 5 Telemedien Gesetz. Das sagt aus das der Medien Betreiber sich "Ausweisen" muss.
Ich kenn das von früher her, da gibt es eine Menge zu Beachten. Z.B. Speicherung von diversen Daten usw. über einen gewissen Zeitraum.
Er hat Recht Sato, es gibt Anwälte die nutzen so was aus und das kostet viel Geld.
Ich kenn das von früher her, da gibt es eine Menge zu Beachten. Z.B. Speicherung von diversen Daten usw. über einen gewissen Zeitraum.
Er hat Recht Sato, es gibt Anwälte die nutzen so was aus und das kostet viel Geld.
Langsam ist gerade schnell genug