28.11.2007, 12:04
@jonge: Ich glaube gar nicht, dass unsere Meinungen so wahnsinnig weit auseinander liegen. Ich gebe dir vollkommen Recht, dass die Haftentschädigung mehr ein schlechter Witz als eine ernsthafte Entschädigung ist. Schließlich verliert man in aller Regel Freunde, Beruf und vor allem Zeit mit der Familie.
In der Verfassung steht gar nicht so wahnsinnig detailliert drin, was unter Datenschutz zu verstehen ist. Deswegen muss das Bundesverfassungsgericht interpretieren. Oftmals kommt es zu dem Schluss, dass bestimmte Regelungen nicht mit den Menschenrechten zu vereinbaren sind (Bsp. Flugzeugabschuss). Manchmal kommt es aber zu dem Schluss, dass das Grundgesetz über solche Regelungen keine Aussagen macht. Dann ist die heutige Politik gefragt. Sicherlich haben unsere Verfassungsväter und -mütter sich darüber einige Gedanken gemacht; allwissend waren sie jedoch genausowenig wie wir es heute sind. Insofern ist es schon korrekt, dass über solche Themen der normale politische Prozess angestrebt wird (Sprich: Diskussion, Streit, Kompromiss).
Ja, die Exekutive macht Fehler. Wie Judikative und Legislative auch (sind ja alles Menschen). Vielleicht können wir aber, wenn wir der Exekutive die Arbeit nicht unnötig schwer machen zur Vermeidung von Fehlern beitragen. Speziell gesprochen: Vielleicht hätte die Person nicht unschuldig im Knast gesessen, wenn die Polizei mehr Ermittlungskompetenzen gehabt hätte. Das sind aber alles Mutmaßungen, die auf den Einzelfall nicht zutreffen müssen. Ich möchte es nur als generellen Denkanstoß mal anreißen.
Wichtig finde ich was Sato erwähnt hat:
In der Verfassung steht gar nicht so wahnsinnig detailliert drin, was unter Datenschutz zu verstehen ist. Deswegen muss das Bundesverfassungsgericht interpretieren. Oftmals kommt es zu dem Schluss, dass bestimmte Regelungen nicht mit den Menschenrechten zu vereinbaren sind (Bsp. Flugzeugabschuss). Manchmal kommt es aber zu dem Schluss, dass das Grundgesetz über solche Regelungen keine Aussagen macht. Dann ist die heutige Politik gefragt. Sicherlich haben unsere Verfassungsväter und -mütter sich darüber einige Gedanken gemacht; allwissend waren sie jedoch genausowenig wie wir es heute sind. Insofern ist es schon korrekt, dass über solche Themen der normale politische Prozess angestrebt wird (Sprich: Diskussion, Streit, Kompromiss).
Ja, die Exekutive macht Fehler. Wie Judikative und Legislative auch (sind ja alles Menschen). Vielleicht können wir aber, wenn wir der Exekutive die Arbeit nicht unnötig schwer machen zur Vermeidung von Fehlern beitragen. Speziell gesprochen: Vielleicht hätte die Person nicht unschuldig im Knast gesessen, wenn die Polizei mehr Ermittlungskompetenzen gehabt hätte. Das sind aber alles Mutmaßungen, die auf den Einzelfall nicht zutreffen müssen. Ich möchte es nur als generellen Denkanstoß mal anreißen.
Wichtig finde ich was Sato erwähnt hat:
Zitat: die Privatspähre sollte so wie im Gundgesetz verankert) unantastbar bleiben..ausser bei begründeten Verdachsmomenten.Genau über diesen Fall sprechen wir. Ein begründeter Verdachtsmoment, der von Gerichten als zulässig (also verhältnismäßig) bestätigt wurde. Nur dann können solche Maßnahmen überhaupt zu rechtfertigen sein. Im Gegensatz ist die unbedingte Überwachung - wie Microsoft sie mal für PC einführen wollte - strikt zu verurteilen.
Zitat: Eigenartigerweise wiederspricht diese Vorgehensweise bzw. der Gang aller Parteien gegen den Datenschutz..Ich meine gehört zu haben, dass sowohl die drei Oppositionsparteien, als auch nicht zu unterschätzende Teile der Regierung, die ministerial geplante Regelung heftig kritisieren.